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   LAG Hessen, 08.11.2011 - 12 Sa 485/11   

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https://dejure.org/2011,21909
LAG Hessen, 08.11.2011 - 12 Sa 485/11 (https://dejure.org/2011,21909)
LAG Hessen, Entscheidung vom 08.11.2011 - 12 Sa 485/11 (https://dejure.org/2011,21909)
LAG Hessen, Entscheidung vom 08. November 2011 - 12 Sa 485/11 (https://dejure.org/2011,21909)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 3 Abs 1b TVA, § 2 TVA, § 19 Abs 2 TVR

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beihilfe zur Erwerbsunfähigkeitsrente (Tarifverträge des Baugewerbes); Nachweis der Bauuntauglichkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    TVA § 3 Abs. 1b; TVA § 2; TVR § 19 Abs. 2
    Beihilfe zur Erwerbsunfähigkeitsrente [Tarifverträge des Baugewerbes]; Nachweis der Bauuntauglichkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 21.07.1993 - 4 AZR 471/92

    Reisekostenerstattung im Versicherungsaußendienst - Rechtsmittelfrist im

    Auszug aus LAG Hessen, 08.11.2011 - 12 Sa 485/11
    Dabei sind die tariflichen Regelungen, in Anwendung der Regeln der Gesetzesauslegung (ständige Rechtsprechung BAG 21.07.1993 - 4 AZR 471/92 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Versicherungsgewerbe NR. 9; 11.02.2004 - 4 AZR 42/04 - EzBAT §§ 22, 23 Nr. 133) nach ihrem Wortlaut und ihrem Sinn und Zweck so auszulegen, dass der Arbeitnehmer sich zum Zeitpunkt seines Ausscheidens aus dem Baugewerbe durch einen beamteten Arzt bauuntauglich schreiben lassen muss und dies der Kasse zeitnah zu melden hat.
  • BAG, 06.07.2005 - 4 AZR 42/04

    Stichtagsregelung: Zeitaufstieg von Gesamtschullehrern

    Auszug aus LAG Hessen, 08.11.2011 - 12 Sa 485/11
    Dabei sind die tariflichen Regelungen, in Anwendung der Regeln der Gesetzesauslegung (ständige Rechtsprechung BAG 21.07.1993 - 4 AZR 471/92 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Versicherungsgewerbe NR. 9; 11.02.2004 - 4 AZR 42/04 - EzBAT §§ 22, 23 Nr. 133) nach ihrem Wortlaut und ihrem Sinn und Zweck so auszulegen, dass der Arbeitnehmer sich zum Zeitpunkt seines Ausscheidens aus dem Baugewerbe durch einen beamteten Arzt bauuntauglich schreiben lassen muss und dies der Kasse zeitnah zu melden hat.
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